Gassystemeinbauprüfung
Die GSP (Gassystemeinbauprüfung) wird einmalig nach dem Einbau der Gasanlage von Prüfingenieuren oder amtlich anerkannten Sachverständigen durchgeführt. Voraussetzung für das Bestehen der Prüfung ist, dass die Gasanlage über eine ECE-R115-Genehmigung verfügt. Ein wesentliches Indiz hierfür ist die Genehmigungsnummer der Gasanlage, welche wie folgt aussehen sollte R115-000123.
Verfügt die eingebaute Gasanlage nicht über eine ECE-R115-Genehmigung, so ist es erforderlich, vor der einmaligen GSP eine Einzelbegutachtung nach § 21 StVZO durch einen aas (amtlich anerkannten Sachverständigen) durchführen zu lassen.
Prüfpunkte der GSP:
Vorliegen von Genehmigungsurkunde nach ECE-R115, Benutzerhandbuch und Einbauhandbuch
- Übereinstimmung der Einzelkomponenten mit den Unterlagen
- Identifikationsprüfung von Gasanlage und Fahrzeug
- Zustandsprüfung der Gasanlage
- Verwendungsbereichsprüfung
- Dichtheitsprüfung der Gasanlage
- Befestigungsprüfung und Prüfung des vorschriftsmäßigen Einbaus der einzelnen Komponenten
Für die Durchführung der GSP erforderliche Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Genehmigung nach ECE-R115
- Einbauhandbuch
- Benutzerhandbuch
Nach positiv abgeschlossener GSP erfolgt die unverzügliche Eintragung der Gasanlage in die Fahrzeugpapiere durch die Zulassungsstelle.