Hauptuntersuchung nach §29 StVZO inkl. Untersuchung des Motormanagements und Abgasreinigungssystems
Seit dem 01.12.1951 ist die Hauptuntersuchung für alle Kraftfahrzeuge in Deutschland Pflicht. Dadurch soll sichergestellt werden, dass kein verkehrsuntaugliches oder nicht vorschriftsgemäßes Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilnimmt. Die HU sorgt also für mehr Sicherheit auf Deutschlands Straßen. Für die fristgerechte Vorführung des Fahrzeugs zur Prüfung ist die Fahrzeughalterin bzw. der Fahrzeughalter verantwortlich.
Grundlage für diese wiederkehrende Untersuchung ist der § 29 der StVZO. Pkw müssen im Normalfall z. B. alle 2 Jahre zur Hauptuntersuchung.
Als GTÜ-Vertragspartner führen wir im Namen und auf Rechnung der Gesellschaft für technische Überwachung Hauptuntersuchungen inkl. der Untersuchung des Motormanagements und Abgasreinigungssystems (UMA) für Sie durch.
Das Erkennen von Mängeln und die Pflicht, diese Mängel zu beseitigen, helfen oft, Unfälle zu vermeiden. Außerdem wirkt sich eine regelmäßige technische Kontrolle auch positiv auf das Fahrzeugleben aus, denn hier werden Mängel frühzeitig erkannt, was hilft, Folgeschäden zu vermeiden.