Untersuchung nach BOKraft
Unternehmer die im Bereich der gewerblichen Personenbeförderung tätig sind, unterliegen den Bestimmungen der BOKraft.
Die BOKraft enthält Vorgaben, die eine zuverlässige und sichere Beförderung von Personen in Kraftfahrzeugen oder Kraftomnibussen sicherstellen sollen. Sowohl für Kraftomnibus-, als auch für Taxi- und Mietwagenunternehmen ist sie von grundlegender Bedeutung.
Neben einer wiederkehrenden Prüfung zusätzlich zur Hauptuntersuchung schreibt die BOKraft auch eine außerordentliche Hauptuntersuchung vor der ersten Inbetriebnahme eines Fahrzeuges in einem Unternehmen vor.
Sowohl die Prüfung nach § 41 BOKraft als auch nach § 42 BOKraft wird von uns durchgeführt. Die Prüfung bezieht sich dabei auf bestimmte Ausrüstungsvorschriften.
Die wichtigsten Prüfpunkte sind:
- Anzahl der Feuerlöscher und Verbandskästen bei Kraftomnibussen
automatische Türen: End- und Schließstellung bei Kraftomnibussen
Kennzeichnung der Notausstiege und Anzahl der Nothämmer bei Kraftomnibussen
gültige Eichung des Fahrpreisanzeigers bzw. des Wegstreckenzählers bei Taxen und Mietwagen
Farbgebung von Taxen
Vorschriftsmäßigkeit der Werbeaufschrift bei Taxen und Mietwagen